Am Montag hat der außerordentliche Verbandstag des Hamburger Fußball Verbandes (HFV) die Beendigung der Saison 2019/20 beschlossen und stimmte über die Wertung, Auf- und Abstiegsregelungen ab. In einer Pressemitteilung heißt es:
Mehrheitsbeschlüsse geben Klarheit
Der Hamburger Fußball-Verband e.V. hat seinen außerordentlichen Verbandstag am 22. Juni 2020, um 18.30 Uhr, in der Sporthalle Wandsbek, unter strengsten Hygiene-Regelungen als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Der HFV hatte für den Verbandstag ein Kapazitäts- und Hygienekonzept erstellt und mit der Hamburger Gesundheitsbehörde abgestimmt. Bestandteil war, die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten. So war pro Mitgliedsverein nur ein Teilnehmer zugelassen. Durch eine Live-Übertragung auf www.hfv.de sowie dem HFV-YouTube- und HFV-Facebook-Kanal war sichergestellt, dass alle interessierten Medienvertreter und die Öffentlichkeit den Verbandstag verfolgen können.
Anwesend waren 135 Vereine, zusammen mit den Stimmen der Präsidiumsmitglieder waren das 2584 Stimmen.
Die wichtigsten Beschlüsse:
Beschluss über die Beendigung des Meisterschaftsspielbetriebes der Saison 2019/2020
Die Meisterschaftssaison 2019/2020 wird in allen Bereichen des Fußballs (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren), im Futsal (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren) und eFootball zum 30. Juni 2020 beendet.
Beschluss über die Tabellenwertung im Meisterschaftsspielbetrieb der Saison 2019/2020 auf Grund der Saisonbeendigung
Die Tabellenwertung zum 30. Juni 2020 soll gemäß Punkt 3.4.0 der Durchführungsbestimmungen mit Ergänzungen durchgeführt werden. Die Ergänzungen betreffen den letzten Satz der Quotientenregelung, da kein Aufstiegsspiel bzw. keine Aufstiegsrunde stattfinden kann. Die Tabellenwertung soll wie folgt erfolgen:
3.4.0. Quotientenregelung
Der Quotient errechnet sich wie folgt: Anzahl Punkte durch Anzahl Spiele (Maßgeblich sind die Abschlusstabellen im DFBnet).
Sollten zwei oder mehr Mannschaften den gleichen Punktquotienten aufweisen, qualifiziert sich die Mannschaft mit dem besten Quotienten gebildet aus der Tordifferenz geteilt durch die Anzahl der gewerteten Spiele lt. DFBnet. Gewertete Spiele gegen zurückgezogene, gestrichene oder ausgeschlossene Mannschaften werden gemäß DBest 3.11. nicht gewertet.
Sollte auch dieser Quotient bei mehreren Mannschaften gleich sein, entscheidet der Quotient aus der Anzahl der erzielten Tore geteilt durch die Anzahl der gespielten Spiele darüber, welche Mannschaft/en als nächste in die nächsthöhere Spielklasseaufsteigt/aufsteigen.
Sollte auch durch diesen Quotienten kein Aufsteiger zu ermitteln sein, wird ein Aufsteiger durch Losentscheid herbeigeführt.
Beschluss über Auf- und Absteiger im Meisterschaftsspielbetrieb der Herren und Frauen der Saison 2019/2020 auf Grund der Saisonbeendigung
Es findet nur der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse statt. Es findet grundsätzlich kein Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse statt. Vereine und Mannschaften, die nach der Quotientenregelung gemäß Beschlussantrag Nr. 3 auf einem Abstiegsplatz stehen, können in der Saison 2020/2021 freiwillig in die nächstniedrigere Spielklasse absteigen und bei der Meldung diese Spielklasse angeben. Dies gilt nicht für Vereine und Mannschaften, die vor dem 15. März 2020 ihre Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurückgezogen haben.
Beschluss über Aufsteiger im Meisterschaftsspielbetrieb der Herren und Frauen der Saison 2019/2020 auf Grund der Saisonbeendigung einschließlich der Regelung für die Landesligazweiten
1.) Im Herren- und Frauenbereich wird es gemäß Beschlussantrag Nr. 4 nur Aufsteiger geben.
Gemäß den Durchführungsbestimmungen sollen lediglich die gemäß der Quotientenregelung festgestellten Regelaufsteiger in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.
Sollte es durch fehlende Absteiger oder aus sonstigen Gründen in Spielklassen möglich sein, neben den Regelaufsteigern weitere Aufsteiger bis zur Regelgröße der Spielklassen zuzulassen, so werden diese gemäß der Quotientenregelung und Punkt 3.4 und 3.5 der Durchführungsbestimmungen ermittelt.
Als Regelgrößen gilt hierbei die Anzahl der bisherigen Staffeln in den jeweiligen Spielklassen multipliziert mit der jeweiligen Regelgröße der Staffeln. (Beispiel im Herrenbereich: Kreisliga – 8 Staffeln a 16 Mannschaften = 128 Mannschaften)
2.) Sollte in der Oberliga Hamburg der Herren die Regelgröße von 18 Mannschaften durch freiwillige Absteiger nicht erreicht werden, so werden weitere Aufsteiger durch die Quotientenregelung ermittelt. Das gemäß den Durchführungsbestimmungen vorgesehene Aufstiegsspiel zwischen den Landesligazweiten entfällt.
Zu diesem Antrag gab es diverse Änderungsanträge, der weitestgehende Antrag des SC Poppenbüttel wurde zuerst zur Abstimmung gebracht („Für den Herren-Spielbetrieb steigt auch der Zweitplatzierte auf“) und abgelehnt mit 1724 zu 731 Stimmen.
Weiteren Anträgen von Viktoria Harburg, Atlantik, ASV Bergedorf 85 wurde nicht stattgegeben.
Beschluss über Auf- und Absteiger im Meisterschaftsspielbetrieb der Junioren und Mädchen der Saison 2019/2020 auf Grund der Saisonbeendigung
Es findet nur der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse statt. Es findet grundsätzlich kein Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse statt.
Vereine und Mannschaften, die nach der Quotientenregelung gemäß Beschlussantrag Nr. 3 auf einem Abstiegsplatz stehen, können in der Saison 2020/2021 freiwillig in die nächstniedrigere Spielklasse absteigen und bei der Meldung diese Spielklasse angeben.
Dies gilt nicht für Vereine und Mannschaften, die vor dem 15. März 2020 ihre Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurückgezogen haben.
Zusätzlich gilt für den Leistungsbereich im Juniorenbereich: Die durch einen Verein im jeweiligen Jahrgang in der Saison 2019/2020 erspielte Spielklasse erwirbt einen Startplatz in der gleichen Spielklasse in der Saison 2020/2021 im nächsthöheren Jahrgang. (Beispiel: B-Junioren U16 Oberliga Saison 2019/2020 wird B-Junioren U17 Oberliga 2020 / 2021).
Zusätzlich gilt für den Mädchenbereich: Die Mannschaften werden zur Saison 2020/2021 in den Leistungsbereich über den Vereinsmeldebogen gemeldet.
Beschluss über Aufsteiger im Meisterschaftsspielbetrieb der Junioren und Mädchen der Saison 2019/2020 auf Grund der Saisonbeendigung
Im Junioren- und Mädchenbereich wird es gemäß Beschlussantrag Nr. 6 nur Aufsteiger geben.
Gemäß den Durchführungsbestimmungen und den Aufstiegsregelungen für den Juniorenbereich sollen lediglich die gemäß der Quotientenregelung festgestellten Regelaufsteiger in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen.
Sollte es durch fehlende Absteiger oder aus sonstigen Gründen in Spielklassen möglich sein, neben den Regelaufsteigern weitere Aufsteiger bis zur Regelgröße der Spielklassen zuzulassen, so werden diese den Aufstiegsregelungen für den Juniorenbereich ermittelt.
Als Regelgröße gilt hierbei die Größe der Staffeln in der Saison 2019/2020.
Verbandspokal wird fortgeführt
Beschluss über die Fortführung der LOTTO-Pokalwettbewerbe der Saison 2019/2020 in der Saison 2020/2021
Die Pokalspielwettbewerbe im LOTTO-POKAL der Herren-, Frauen- und A-Junioren des Spieljahres 2019/2020 werden in der Saison 2020/2021 fortgeführt. Das HFV-Präsidium wird ermächtigt, hierzu entsprechende Vereinbarungen mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen zu schließen, dass die Wettbewerbe des LOTTO-Pokals im Herren-, Frauen- und A-Juniorenbereich über den 30. Juni 2020 hinaus fortgeführt werden können, da hier weiterführende Wettbewerbe auf DFB-Ebene anhängig sind.
Dies nur unter der Voraussetzung, dass die Teilnehmer für die weiterführenden Wettbewerbe auf DFB-Ebene noch nicht gemeldet werden müssen.
Das HFV-Präsidium wird darüber hinaus ermächtigt, Änderungen der Durchführungsbestimmungen der Serie 2019/2020 zur Fortführung der Wettbewerbe im LOTTO-Pokal vorzunehmen. Der Pokalwettbewerb im LOTTO-Pokal der B-Mädchen wird zum 30. Juni 2020 beendet, da hier keine weiterführenden Wettbewerbe in der Saison 2019/2020 anhängig sind.
Beschluss über die Beendigung des Pokalspielbetriebes der Saison 2019/2020
Die Pokalwettbewerbe des Spieljahres 2019/2020 werden bis auf die Wettbewerbe des LOTTO-Pokals im Herren-, Frauen- und A-Juniorenbereich zum 30. Juni 2020 beendet.
Beschluss über Flexibilisierung des Spielbetriebes im Spieljahr 2020/2021
Das HFV-Präsidium mit seinen Ausschüssen und Kommissionen wird ermächtigt, den Spielbetrieb in der Saison 2020/2021 flexibel zu organisieren.
Das HFV-Präsidium muss die Regelungen für die Saison 2020/2021, z. B. Durchführungsbestimmungen, nicht zum Spieljahresbeginn (1. Juli) veröffentlichen, sondern kann diese entsprechend vor Beginn der Wettbewerbe veröffentlichen.
Zudem gab es noch diverse Anträge zur Änderung der Ordnungen, die alle angenommen wurden.